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Mittwoch, 22. April 2015

Die Caritas: Wohlfahrt, Nächstenliebe, Diskriminierung – zur Kündigung der Hortleiterin in Holzkirchen

Die Leiterin des Kinderhorts in Holzkirchen mußte gehen, weil sie eine eingetragene Lebensgemeinschaft mit einer Frau eingehen will. Ihr Arbeitgeber: Die Caritas. Der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche.
Was hat das mit der Marktgemeinde Holzkirchen zu tun? Eine ganze Menge. Die zahlt nämlich. Im Hauptausschuss wurden die Zahlen auf meine Anfrage hin offengelegt.

Die Kirche ist ein sogenannter Tendenzbetrieb und darf deshalb das, was andere nicht dürfen: jemanden aufgrund seiner sexueller Orientierung diskriminieren. Und die katholische Kirche tut das auch. Wer dort einen Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß das.

Daß die katholische Kirche darauf achtet, daß ihre Mitarbeiter auch die Prinzipien der Glaubensgemeinschaft mittragen, ist mir selbstverständlich. Ich bin auch tolerant zu akzeptieren, daß die katholische Kirche keine gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ihrer Mitarbeiterinnen will. Soll sie. Dann aber bitte ohne die Unterstützung des Staates und der Kommunen. Denn zu Staat und Kommunen gehören eben auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.

Schauen wir uns nun die Unterstützung genauer an:
  • Der Caritas-Hort in Holzkirchen (beide Standorte zusammengenommen) bekommt jährlich eine »kindbezogene Förderung« von etwa 160.000 Euro. Die zahlen Land und Kommune zu gleichen Teilen, also kommen etwa 80.000 Euro von der Gemeinde. 
  • Dazu kommt ein »Defizitausgleich« von jährlich etwa 100.000 Euro durch die Gemeinde.
  • Der Hort ist mietfrei in Gebäuden der Gemeinde.
  • Die Caritas beteiligt sich finanziell nicht an Umbau-, Neubau- und Renovierungsarbeiten.
Die drei letzten Punkte wurden 1989 in einem Vertrag zwischen der Gemeinde und der Caritas vereinbart. Dieser Vertrag ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresbeginn kündbar.

Allein der Caritas-Hort in Holzkirchen erhält also jährlich eine gute Viertel-Million vom deutschen Steuerzahler.

Die Horte sind keine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Anders als die Kindergärten und -krippen muß eine Gemeinde keine Hortplätze zur Verfügung stellen. Aber es ist natürlich gut, daß es dieses Angebot gibt, und so sollten Horte auch von der Gemeinde gefördert werden. Deshalb wäre es völlig unsinnig, der Caritas nun einfach zu kündigen. Das ist nicht das Ansinnen der Grünen. Rund 100 Kinder werden dort schließlich betreut.

Ich möchte jedoch nicht, daß ein Arbeitgeber wie die katholische Kirche in den Räumen der Kommune hockt, und das auch noch mietfrei.
Ich möchte nicht, daß die katholische Kirche mit öffentlichen Geldern alimentiert wird.

Die katholische Kirche soll ihren Hort weiter betreiben. In ihren eigenen Räumen und mit ihrem eigenen Geld.
Und wir, die Gemeinde, sollten uns längerfristig nach einem anderen Träger umzusehen. Und zwar nach einem, für den das gleiche Gesetz gilt wie für uns alle. Ein Anfang ist gemacht: Mit dem »Kinderland Holzkirchen« haben Holzkirchner Eltern seit 2014 erstmals eine Alternative.

Eine Kompromißlösung für Holzkirchen könnte auch sein, in den Vertrag einen Passus einzubauen, der den Hortbetreiber – die Caritas – verpflichtet, die Regelungen des AGG (Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsgesetz) anzuerkennen, mit Vorrang vor der eigenen internen arbeitsrechtlichen Regelung.

Zur Pressemitteilung unseres Ortsverbands.
Zur Pressemitteilung der Landtagsfraktion.

Die Holzkirchner Stimme hat das Thema als erstes aufgegriffen: »Kirche bleibt im Mittelalter« und »Caritas gerät unter Druck«.
Ein Artikel in der Holzkirchnerei: »Der Austritt. Ein Eindruck.«
Mehrere Beiträge gibt es beim Holzkirchner Merkur.

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