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Einfach – einleuchtend – eindeutig

November 2012

Positionspapier der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Gemeinderat Holzkirchen zur Parkraumbewirtschaftung im Markt Holzkirchen / Ortszentrum
Behandlung des Themas im Ausschuss für Orts-und Verkehrsplanung am Dienstag, den 13. November 2012 im Holzkirchner Rathaus, Kleiner Sitzungssaal. Beginn ist um 18:30 Uhr.

Grundsätzlich favorisieren wir eine lückenlose kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung. Die dafür nötigen Investitionen und Betriebskosten würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Gemeinde zu viel Geld kosten. Deshalb schließen wir uns zunächst dem Vorschlag der Firma GEVAS an: Überall Parkraumbewirtschaftung, jedoch nicht überall Bezahlung (Konzept 2).
Eine stufenweise Ausweitung der kostenpflichtigen Parkplätze ist immer möglich.

Unser Vorschlag: Einfach – einleuchtend – eindeutig 

Einfach: Klare Regeln
  1. Es gibt im Ortszentrum grundsätzlich keine kostenfreien Langzeitparkplätze. 
  2. Der Parkplatz an der Industriestraße bietet kostenfreie Langzeitparkplätze.
  3. Das Parken im Ortszentum ist überall für eine Stunde kostenlos und kostet für jede weitere Stunde 1 Euro.
Das Beparken/ das Bezahlen der »großen Parkplätze«: Herdergarten, Tiefgarage Baumgartenstraße, Eisstadion/Thanner Straße sowie die Parkplätze vor dem Hallenbad) wird durch Beschrankung gesteuert. Die Parkplätze sind in der ersten Stunde kostenfrei und kosten für jede weitere Stunde
tagsüber pro Stunde 1 Euro. Ab 5 Euro kann bis zum folgenden Tag um 7 h geparkt
werden. 
Tiefgarage: Es gelten die gleichen Regeln wie unter Punkt a) genannt. Zusätzlich gilt
hier: Ab 19 h kostet das Parken bis zum folgenden Tag um 7 h nur 1 Euro. Dies kommt den abendlichen Besuchern/Veranstaltungen im Ortskern (z.B. Kultur im Oberbräu, Eisstadion) entgegen. Der einzige Unterschied zu den größeren oberirdischen Parkplätzen ist also, daß das Parken zwischen 19 h und 7 h in der Tiefgarage billiger ist (1 Euro anstatt 5 Euro). 
Alle anderen innerörtlichen Parkplätze sind »Kurzparkzonen«, d.h. kostenfrei und auf eine Stunde beschränkt (Baumgartenstraße, Hafnergasse, Tegernseer Straße, Badgasse, Tölzer Straße, Daisenberger Straße, Schützenstraße, eine Zone beim Eisstadion). Von 19 h bis 7 h kann in den Kurzparkzonen uneingeschränkt geparkt werden.
Behindertenparkplätze sind keine Kurzparkzonen. Wir schlagen eine zeitliche Beschränkung auf zwei Stunden vor.

Regelung für Dauerstellplätze:
Es erscheint grundsätzlich zumutbar, dass diejenigen, die auf das Auto nicht verzichten können/wollen, einen kostenfreien Langzeitparkplatz in der nicht weit entfernten Industriestraße benutzen. Der Vermietung von Dauerstellplätzen im kostenpflichtigen Parkplatzbereich stimmen wir zu, da laut Erhebung von GEVAS ausreichend Parkplätze hierfür vorhanden sind. Der Inhaber einer kostenpflichtigen, übertragbaren Berechtigungskarte kann ohne weitere Kosten in den beschrankten Bereichen parken. Die Berechtigungskarte wird auf den Namen des Geschäftsinhabers ausgestellt. Sie ist nicht dazu gedacht, an Kunden weitergegeben werden. Maximal werden 130 Stellplätze für die maximale Dauer von einem Jahr vermietet.
Dauerstellplätze in der Tiefgarage für Lehrer: 50 Stellplätzen sollen durch die Gemeinde von der GEA (Kommunalunternehmen der Gemeindewerke) angemietet werden und den Lehrern zur Verfügung gestellt werden. Der Preis muss sich an den anderen Gebühren orientieren. Nach unserer Auffassung kann der Preis aber dennoch deutlich niedriger ausfallen, weil die Parkplätze außerhalb der Schulzeiten ja durchaus von anderen belegt werden können. Details regelt die Verwaltung bis hin zur möglichen Einforderung eines Kostenanteils von den Lehrern.

    Einleuchtend: Was wollen wir erreichen?
    1. Verkehrsberuhigung für Holzkirchen, d.h. eine Verringerung des motorisierten Individualverkehrs. Die Parkraumbewirtschaftung verstehen wir als eine Möglichkeit dazu. Sie ist integraler Bestandteil eines Verkehrskonzepts für den Ort. Sie wird mittlerweile in allen größeren Kommunen zur Steuerung des motorisierten Individualverkehrs eingesetzt.

    2.  Holzkirchen wird attraktiver durch
      den geringeren Ziel- und Quellverkehr, 
      den geringeren Parkplatz-Suchverkehr, 
      die Lenkung und Konzentration des Verkehrs auf unterirdische Stellplätze.
    3. Unterstützung des innerörtlichen Einzelhandels: 
      Die Gebühren werden niedrig gehalten. Es bleibt darüber hinaus den Geschäfts- und Gewerbetreibenden überlassen, ihren Kunden durch entsprechende Angebote entgegenzukommen, z.B. die Parkkosten zu übernehmen. 
      Durch die Kurzzeitparkplätze werden häufig Parkplätze frei, so dass Kunden durchaus auch nahegelegene Parkplätze finden können (z.B. für eine Besorgung oder um jemanden abzuholen).
    Entschleunigung fördert den Umsatz: Wenn jemand auf den kostenpflichtigen Parkplätzen parkt, hat der die Zeit, durch mehrere Geschäfte zu bummeln oder noch in ein Café zu gehen.


    Eindeutig: Ein autofreier Marktplatz

    Der Öffentliche Raum besteht nicht nur aus Straßen und Parkplätzen. Wir wollen, dass sich Einwohner und Gäste gerne in Holzkirchen aufhalten. Deshalb ist es essentiell, dass es auch autofreie Zonen gibt. Wir erinnern hier sehr eindringlich an den Gemeinderatsbeschluss vom 31.01.2006:
    »Der Marktgemeinderat beschließt, für den Holzkirchener Innenbereich einschließlich des BayWa-Grundstückes die kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung auf der Grundlage der Verkehrsuntersuchung von GEVAS Humberg & Partner mit der Fertigstellung einer Tiefgarage an der Baumgartenstraße einzuführen.
    Gleichzeitig wird an der Industriestraße eine Parkfläche für Langzeitparker hergestellt. Nach Herstellung dieser Parkfläche ist der Parkplatz am Marktplatz aufzulösen. (Abstimmung: 18 : 4).«
    Unsere Fraktion hat durch die Zustimmung zum Haushalt 2011 den Bau der Tiefgarage mitgetragen. Ein wesentlicher Grund dafür war die Möglichkeit, einen autofreien Marktplatz zu schaffen.
     
    An dieser Stelle sprechen wir uns auch für die Einführung des autofreien Hochgehwegs in der Münchner Straße aus.


    Sonstiges

    1. Die Parkmöglichkeiten (inklusive Angebot für Behinderte) und die jeweiligen Kosten sollen auf der Website der Gemeinde dargestellt werden (Beispiel Bad Tölz)
    2. Das Verkehrskonzept des Landkreises Miesbach, das im Rahmen der Landkreisentwicklung aufgesetzt wurde, schlägt eine einheitliche Parkraumbewirtschaftung in der Alpenregion Tegernsee-Schliersee vor. Ein gemeinsames Konzept erscheint uns sinnvoll. Daher schlagen wir zumindest eine Abstimmung mit den anderen Landkreisgemeinden vor. Zumindest ist darauf zu achten, dass unser Konzept entsprechende Anpassungen und Erweiterungen ermöglicht.

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